Beitragsordnung
als Anlage zur Satzung vom 19.05.2011
I. Grundlage
Grundlage für die Regelungen in dieser Beitragsordnung sind der §8(3) Nr.5 der Satzung.
II. Solidaritätsprinzip
Wesentliche Grundlage für die finanzielle Ausstattung des Vereins ist das
Beitragsaufkommen der Mitglieder. Der Verein ist daher darauf angewiesen, dass
alle Mitglieder ihre Beitragspflichten, die in der Satzung grundsätzlich geregelt
sind, in vollem Umfang und pünktlich erfüllen. Nur so kann der Verein seine
Aufgaben erfüllen und seine Leistungen gegenüber seinen Mitgliedern erbringen.
III. Beschlussfassung und Bekanntgabe
Die Mitgliederversammlung hat daher in ihrer Sitzung am 20.05.2010 die nachfolgende Beitragsordnung beschlossen.
Die Beitragsordnung wird durch Aushang und durch unsere Homepage bekannt gemacht und tritt dann in Kraft.
Mitglieder, die nach diesem Zeitpunkt dem Verein beitreten, erhalten diese Beitragsordnung als Bestandteil der Beitrittserklärung ausgehändigt, und sie ist damit auch für diese verbindlich.
IV. Regelungen
Die Höhe der einzelnen Beiträge wird durch die Mitgliederversammlung beschlossen und gilt für die Zukunft bis zum 31.12. des Folgejahres. Fasst die Mitgliederversammlung keinen neuen Beschluss, verlängert sich die Wirksamkeit um ein weiteres Jahr. Die Beschlussfassung ist auch bei unveränderten Beitragssätzen Punkt der Tagesordnung.
Die Höhe der einzelnen Beiträge ergibt sich aus der Anlage A zu dieser Beitragsordnung.
Die Höhe und der Zeitraum von Umlagen und Sonderbeiträgen richtet sich nach dem jeweils gültigen Beschluss der Mitgliederversammlung.
In sozialen Härtefällen kann ein Antrag auf Änderung der Beitragshöhe und der Zahlungsmodalitäten gestellt werden. Über den Antrag entscheidet der geschäftsführende Vorstand nach Anhörung und Prüfung der vorgelegten Nachweise.
Die Mitglieder sind verpflichtet, Anschriften- und Kontenänderungen umgehend schriftlich der Geschäftsstelle mitzuteilen. Werden die Änderungen nicht mitgeteilt, können dem Verein daraus keine Nachteile entstehen, entstehende Kosten gehen zu Lasten des Mitgliedes
Bei Vereinseintritt ist der volle Jahresbeitrag zu zahlen. Mitglieder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und als Kind/Jugendlicher mit Zustimmung der gesetzlichen Vertreter Mitglied im Verein wurden, werden automatisch als volljährig ordentliche Mitglieder Übernommen.
Der Eintritt im Gardebereich muss nach einer Probezeit von 4 Wochen erfolgen, sonst ist keine weitere Teilnahme an den Übungsstunden möglich.
Der Austritt aus dem Verein ist nur zum Ende Kalenderjahres möglich und muss der Geschäftsstelle spätestens einen Monat vorher schriftlich erklärt werden.
Wird die Kündigungsfrist nicht eingehalten, verlängert sich diese und damit die Pflicht zur Beitragszahlung um ein weiteres Jahr. Alle Beiträge des Vereins sind auf das Beitragskonto des Vereins zu zahlen.
Die Bankverbindung lautet:
Sparkasse Tauberfranken, Konto 4030789, Bankleitzahl 67352565
Alle Vereinsbeiträge werden spätestens bis zum 31.01. des laufenden Kalenderjahres über das Bankeinzugsverfahren abgebucht. Sie sind bei Rückbuchungen einschließlich der angefallenen Kosten bis zum 30.03. des laufenden Jahres fällig.
Bei Überschreitung des Zahlungsziels werden ab dem 28.02. des laufenden Kalenderjahres Mahngebühren erhoben. Die Höhe ergibt sich aus Anlage B.
Für Teilnehmer an Trainingslagern und Kursen des Vereins gelten gesonderte Gebühren, die nicht mit dem Mitgliedsbeitrag abgegolten sind.
Die Beiträge des Vereins werden durch Abbuchungsermächtigung im Lastschriftverfahren erhoben. Es gelten die banküblichen Verfahrensregeln.
Anlage A
Grundbeiträge jährlich im Januar |
Kinder und Jugendliche | 22,00 € |
Erwachsene | 22,00 € |
Familien | 44,00 € |
|
Innerhalb der Tanzsportabteilung wird für folgende Gruppen jährlich ein Spartenbeitrag erhoben. |
Kindergarde (Vorschulalter) | 0,00 € |
Alle weitere Garden | 22,00 € |
|
Für aktive Mitglieder der Tanzsportabteilung wird jährlich zum 01.06. ein Mitgliedsbeitrag erhoben |
Kindergarde ( Vorschulalter) pro Kind: | 15,00 € |
|
Alle weitere Garden: |
pro Familie: |
1. Kind | 60,00 € |
2. Kind | 50,00 € |
3. Kind und weitere | frei |
Anlage B
Mahngebühren und Kosten für eine Rückbuchung werden auf den fälligen Beitrag aufgeschlagen. |
Für Erinnerungen an die Beitragszahlung | 3,00 € |
1. Mahnung | 3,00 € |
2. und letzte Mahnung | 5,00 € |