Abteilungsordnung Tanzsport

§ 1 Name und Mitgliedschaft

Die Abteilung führt innerhalb des Vereins den Zusatz Tanzsportabteilung (im Weiteren TSA genannt) und trägt offiziell die Bezeichnung des Vereins – Narrengesellschaft Strumpfkapp Ahoi e.V. Lauda -. Mitglied kann jedes reguläre Vereinsmitglied sein, welches durch Beitrittserklärung der TSA beitritt. Hierdurch entstehen keine weiteren Mitgliedsbeiträge, als jene die bereits in der Beitragsordnung in der Anlage A aufgeführt sind. Der dort festgelegte Spartenbeitrag wird durch Abbuchungsermächtigung im Lastschriftverfahren auf das Konto der TSA, jeweils ab dem 01.06. des laufenden Jahres erhoben.

§ 2 Aufgaben und Ziele der Tanzsportabteilung

Die TSA ist in der sportlichen und außersportlichen Jugendarbeit aktiv. Sie trägt damit zur Persönlichkeitsbildung junger Menschen bei. Schwerpunkte ihrer Arbeit sind die Förderung der freizeit- und wettkampfsportlichen Betätigung der Mitglieder.
In der TSA organisiert sich die Jugend der Narrengesellschaft Lauda und wird vertreten durch den Jugendausschuss. Die Jugend hat zum Ziel, sich in der TSA sportlich zu betätigen und weiterhin das fasnachtliche Brauchtum in jugendgemäßen, demokratischen Gemeinschaften zu ermöglichen und den Nachwuchs im Allgemeinen zu fördern und zu erhalten. Der Jugendausschuss unterstützt den/die Abteilungsleiter/-in bei allen Aufgaben.

§ 3 Aktives und passives Wahlrecht

Alle Mitglieder der TSA ab dem vollendeten 12. Lebensjahr besitzen das uneingeschränkte Wahl- und Stimmrecht sowohl für die Wahl des/der Abteilungsleiters/-in, des/der stellv. Abteilungsleiters/-in als auch des Jugendausschusses.

Alle Mitglieder der TSA ab dem vollendeten 7. Lebensjahr besitzen das Wahl- und Stimmrecht zur Wahl des Jugendausschusses.

§ 4 TSA-Vollversammlung

Die TSA-Vollversammlung ist das oberste Organ der Tanzsportabteilung. Sie tritt mindestens einmal im Jahr zusammen und wählt:

  • den/die Abteilungsleiter/-in (ab 18 Jahre)
  • den/die stellv. Abteilungsleiter/-in (ab 18 Jahre)
  • den Jugendausschuss (ab 12 Jahre)

Der/die Abteilungsleiter/-in wird auf zwei Jahre gewählt.
Der/die stellv. Abteilungsleiter/-in wird auf zwei Jahre gewählt.
Die Mitglieder des Jugendausschusses werden für 1 Jahr gewählt.
Der Jugendausschuss besteht aus maximal 10 Mitgliedern.
Gewählt ist, wer die einfache Mehrheit der abgegebenen, gültigen Stimmen erhält.

§ 5 TSA-Ausschuss

Der/die Abteilungsleiter/-in ist stimmberechtigtes Mitglied im Vereinsvorstand und vertritt die Abteilung nach innen und außen. Er oder sie leitet die TSA-Ausschusssitzungen. Der/die stellv. Abteilungsleiter/-in hat kein Sitz- und Stimmrecht im Vereinsvorstand. Er/Sie unterstützt den Abteilungsleiter und übernimmt in Abwesenheit des Abteilungsleiters die anfallenden Aufgaben.

§ 6 TSA-Kasse

Die TSA ist verantwortlicher Empfänger der Zuschüsse. Die TSA-Kasse wird vom/von der Abteilungsleiter/-in geführt. Der/die Abteilungsleiter/-in arbeitet mit dem Vereinsvorstand zusammen, insbesondere informiert er über Aktivitäten, Veranstaltungen, Öffentlichkeitsarbeit und die finanzielle Situation. Die TSA wirtschaftet selbstständig und eigenverantwortlich mit den ihr direkt zufließenden Fördermitteln und Spartenbeiträgen. Über die Höhe der Mittelverwendung ist Buch zu führen und die Ausgaben sind über Belege nachzuweisen. Die Abteilungskasse ist jährlich mindestens einmal von den vom Gesamtverein gewählten Kassenprüfern/-innen zu prüfen. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 7 Gültigkeit und Änderung der Abteilungsordnung

Die Abteilungsordnung muss von der TSA-Vollversammlung mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden stimmberechtigten Mitgliedern, ab dem vollendeten 18. Lebensjahr, beschlossen und vom Vereinsvorstand mit einfacher Mehrheit bestätigt werden. Das Gleiche gilt für Änderungen. Die TSA-Ordnung bzw. Änderungen der TSA-Ordnung tritt/treten mit der Bestätigung durch den Vereinsvorstand in Kraft.

§ 8 Sonstige Bestimmungen

Sofern in der TSA-Ordnung keine besonderen Regelungen enthalten sind, gelten jeweils die Bestimmungen der Vereinssatzung.

§ 9 Inkrafttreten

Diese Abteilungs-Ordnung wurde von der TSA-Vollversammlung am 29.03.2012 beschlossen und tritt am 01.04.2012 in Kraft.

Zuletzt geändert:: 08.04.2013, 13:03